Klasse A1
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von bis zu
125 ccm und einer Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW, bei
denen das Verhältnis der
Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg
nicht übersteigt und dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit symmetrisch
angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 ccm
bei Verbrennungsmotoren oder
einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h und einer
Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz:
keine
Einschluss:
Klasse AM
Ausbildung:
Theorie u. Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
praktische Prüfung
Wolfgang’s Fahrschule © 2016
Dein sicherer Weg zum Führerschein!